Um zu studieren, braucht es nicht nur Willen und fachliches Verständnis. Studieren kostet neben Zeit auch Geld. Geld, dass Studierende bzw. ihre Eltern aufbringen müssen. „Damit man sich nicht fragen muss, ob man sich die Zukunftschancen des Nachwuchses leisten kann, gibt es eben das System der Studienbeihilfe, das dort ansetzt, wo Eltern oder Studierende selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die Kosten zu tragen. Genau dieses System wird mit dem Beschluss im Bundesrat nun verbessert“, berichtet Bundesrat Florian Krumböck.
„Kurz gesagt: Wir verbessern das Beihilfensystem in wichtigen Bereichen. Wir tun das durch eine Anhebung der Studienbeihilfe an sich, wodurch die Studierenden mehr Geld und auch mehr Studierende Geld erhalten. Wir tun das durch eine Neuaufstellung des Beihilfensystems, das durch ein neues Baukastensystem deutlich transparenter für Studierende wird. Und wir tun das durch eine Ausweitung der Altersgrenzen, um jene zu unterstützen, die sich nach einem Start in der Berufswelt für ein Studium entscheiden“, führt Krumböck die wichtigsten Punkte der Reform an.
Konkret profitieren vom Beschluss des Parlaments rund 50.000 Beihilfenbezieherinnen und -bezieher durch eine Erhöhung der Unterstützung zwischen 8,5 und 12 Prozent. „Die höchste Studienbeihilfe beträgt damit künftig statt 841 Euro nunmehr 923 Euro. Dafür werden insgesamt 70 Mio. Euro mehr pro Jahr in Hand genommen“, führt Krumböck aus.
Die Erleichterung bei der Berechnung und Beantragung der Beihilfe kommt zustande, indem das ursprüngliche System der Abschlagsrechnung durch eine Art Modulbau-System ersetzt wird. „Durch die Reform wird der Weg zur Studienbeihilfe klarer: Zusätzlich zu einer Art Grundbetrag von 335 Euro gibt es dann je nach Lebensumständen Unterstützung etwa für jene, die am Studienort wohnen müssen, für über 24- bzw. 27-Jährige bzw. Studierende mit Kindern“, informiert der Bundesrat