Speziell waren die Direktvermarkter im Hinblick auf den kommenden Dirndlkirtag sowie die Vertreter von Vereinen und Organisationen in der Gemeinde Kirchberg geladen worden. Bürgermeister Ök. Rat Anton Gonaus begrüßte die Referenten und die Teilnehmer, machte aber kein Hehl daraus: „Ob der Brisanz des Themas hätte ich mir eigentlich mehr Besucher erwartet.“ Frau Mag. Christine Kraft von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer präsentierte sich als Spezialistin bei der Information für die bäuerlichen Betriebe und Direktvermarkter. Sie erläuterte die Umsatzgrenzen, die Kalte Handregelung, die Definition von offenen Verkaufsständen und welche Produkte zu den Urprodukten des Landwirtes zählen. Für die Vereine und Organisationen wiederum hatte Konrad Tiefenbacher vom NÖ Vereinsservice umfangreiche Informationen parat. Vereine dürfen an bis zu vier Tagen im Jahr Veranstaltungen abhalten. Eine Veranstaltung mit Ausschank (kleines Vereinsfest) darf nur bis zu drei Tagen mit bis zu maximal 48 Stunden abgehalten werden. Natürlich sind dabei Regelungen bezüglich Personal (Vereinsmitglieder und Verwandte) und Künstlergagen einzuhalten. Einige Vereinsfunktionäre brachten es aber auf den Punkt: „Mit der Einzelaufzeichnungspflicht, der Beleg-Erteilungspflicht und nun auch noch durch die Einführung der Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 wird es immer schwieriger für die Vereine, Einnahmen für die gemeinnützige Vereinstätigkeit zu lukrieren und ehrenamtliche Funktionäre dafür zu finden.“
Informationsabend zur Registrierkassenpflicht
Zur Informationsveranstaltung betreffend das Thema Registrierkassenpflicht hatten das Regionalbüro Pielachtal und die Gemeinde Kirchberg in die Kirchberghalle geladen.
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