Straßenbauvorhaben im Bezirk St. Pölten Land beschlossen

LR Schleritzko: "Im Bezirk St. Pölten Land werden insgesamt 620.000 Euro in Fahrbahnsanierungen investiert!"

Im Jahr 2021 werden insgesamt 119 Millionen Euro in die Realisierung von 630 Straßenbauprojekten investiert, um die Sicherheit auf Niederösterreichs Straßen zu erhöhen und um die Lebensqualität entlang der Landesstraßen weiter zu verbessern.

„Im Bezirk St. Pölten Land sind an der L 2312 Hochgschaid in der Gemeinde Stössing und an der B 19 Griesmühle-Asperhofen in den Gemeinden Asperhofen und Neulengbach im Sommer Fahrbahnsanierungen vorgesehen. Die Straßenbauarbeiten zur Sanierung der Fahrbahn an der L 2312 starten voraussichtlich im Juli und dauern etwa bis August an. Hier ist eine Bauzeit von insgesamt drei Wochen geplant. In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde für diese Fahrbahnsanierung eine Investition in der Höhe von 240.000 Euro beschlossen“, berichtet NÖ Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko. „Außerdem wird die Fahrbahn an der B 19 Griesmühle-Asperhofen saniert. Der Baubeginn ist hier für Juni anberaumt, die Baustelle wird im Juli abgeschlossen. Hier werden insgesamt 380.000 Euro investiert, auch das wurde in der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossen.“

„Trotz einer budgetär äußerst schwierigen Situation halten wir an unseren Investitionen fest, um die Sicherheit auf den Landesstraßen zu erhöhen und auch um damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Ein gut ausgebautes Straßennetz ist wichtig für den Pendlerverkehr und die Wirtschaftsentwicklung“, sagt der Landesrat.

„In Niederösterreich sprechen wir von fast 14.000 Kilometern an Landesstraßen, über 4.500 Brücken, mehr als 400 Kreisverkehre und rund 1.000 Verkehrssicherungseinrichtungen die instand gehalten werden müssen“, so Schleritzko abschließend.

Bei der Straßenbaustelle an der L 2312 in der Gemeinde Stössing ist mit Verkehrsbehinderungen aufgrund einer Umleitung zu rechnen. Auf der B 19 in den Gemeinden Asperhofen und Neulengbach ist der Verkehr ebenfalls durch eine halbseitige Verkehrsführung, in der Zeit in der die Sanierung durchgeführt wird, eingeschränkt.