Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss auf handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die man in einer Wohnung oder in einem Eigenheim durchführen lässt, wie zum Beispiel eine Fenstersanierung, eine Terrassenumgestaltung, Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten oder ein Kücheneinbau.
„Beim Handwerkerbonus handelt es sich um eine gezielte Fördermaßnahme, von der nicht nur Wohnungs- und Hausbesitzer profitieren, sondern auch die regionale Wirtschaft“, erklärt Nationalrat Fritz Ofenauer.
Zur Förderung der Lohnkosten für Arbeiten bei Um- und Neubau stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 Prozent der Ar-beitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit für dieses Jahr und maximal 1.500 Euro im nächsten Jahr.
Nationalrat Fritz Ofenauer nennt als Beispiel eine Badsanierung. Das neue Badezimmer kostet 10.000 Euro, wobei 3.000 Euro die Arbeitsleistung ausmachen. „Mit dem Handwerkerbonus können 20 Prozent – also 600 Euro – geltend gemacht werden“, so Ofenauer.
Wie erfolgt die Abwicklung?
Der Handwerkerbonus wird rückwirkend mit dem 1. März gültig sein. Ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Rechnungen sind förderwürdig. Anträge können ab dem 15. Juli 2024 gestellt werden. „Sparen Sie bei Ihrem Projekt Kosten und holen Sie sich die Förderung vom Bund ab“, appelliert Ofenauer.
Für die Beantragung ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert aus-weisen und sind unbedingt aufzubewahren. Die Beantragung erfolgt online unter: https://handwerkerbonus.gv.at/.
Für jene Personen, die diese Möglichkeit zur Online-Beantragung nur eingeschränkt haben, können auch Angehörige oder Nachbarn diese erledigen.
Ofenauer sieht im Handwerkerbonus einen wichtigen Beitrag zur Ankurbelung der Bauwirtschaft. „Besonders Handwerksbetriebe, die meist regional tief verwurzelt sind und Arbeitsplätze sichern, werden dadurch besonders unterstützt“, so Ofenauer abschließend.
Weitere Beispiele:
Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024.
Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro für ihre/seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.