Bundesrat verlängert Videokonferenz-Lösungen für Gemeinden, Bundesregierung und Verwaltung

BR Krumböck: "Wir sorgen dafür, dass die Republik auch in Zeiten der Pandemie nicht stillsteht."

Auf breiter Basis wurde im Bundesrat die Verlängerung der Möglichkeiten für Gemeinden, die Bundesregierung sowie die Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Entscheidungen im Wege von Videokonferenzen zu fassen, beschlossen. "Einfach zusammengefasst lässt sich sagen: Wir sorgen dafür, dass die Republik auch in Zeiten der Pandemie nicht stillsteht. Wir ermöglichen damit wichtigen Organen unseres Staates, auf dem gleichen Niveau arbeiten zu können, wie wir das aus unser aller täglichen Arbeit gewohnt sind, so VP-Bundesrat Florian Krumböck.

"Mit dem Beschluss werden Weichen gestellt, das weiterhin Beschlüsse gefasst werden können, dass Unternehmen und Private zu ihren Bescheiden kommen, an denen oft auch viele Arbeitsplätze hängen, dass Verwaltungsverfahren weiterhin zügig durchgeführt werden können, um die ohnehin langwierigen Materien nicht weiter zu verzögern, und dass Vergaben, an denen ebenfalls Arbeitsplätze hängen, weiterhin durchgeführt werden können", berichtet Krumböck.

Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde konkret eine Verlängerung der gesetzlichen Bestimmungen bis Ende Juni 2022 auf den Weg gebracht. Davon umfasst sind vier konkrete Punkte: Die Möglichkeit, dass die Bundesregierung ihre Beschlüsse via Videokonforenz fassen kann, dass Gemeinderäte in den über 2.000 Gemeinden im Land ihre Arbeit via Videokonferenz fortsetzen können, die Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit diese Möglichkeit ebenso nutzen dürfen und auch bei Vergabeverfahren auf den technologischen Stand von Heute zurückgegriffen werden kann.