Pendlerrechner "NEU" bringt Vereinfachung

NR Friedrich Ofenauer informiert über die Verbesserungen des Pendlerrechners.

Die Überarbeitung des Pendlerrechners bringt eine Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit. Unkompliziert und rasch kann mithilfe des neuen Pendlerrechners ermittelt werden, ob man Anspruch auf eine Pendlerförderung hat oder nicht. „Die anfänglichen Schwierigkeiten beim Pendlerrechner wurden nun beseitigt. Und die überarbeitete Version ist europaweit nicht nur einzigartig, sondern auch eine wirkliche Verwaltungsvereinfachung“, so NR Friedrich Ofenauer. Mit Hilfe des Online-Tools wird die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz berechnet. Zusätzlich wird angegeben, ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Schließlich sind die errechneten Daten rechtsverbindlich und bilden die Grundlage für den Anspruch auf Pendlerförderung. „Darüber hinaus freut es mich, dass die Frist zur Abgabe der Erklärung beim Arbeitgeber bis 30. September 2014 verlängert wurde. Wer also noch keine Meldung gemacht hat, kann das jetzt noch nachholen und wer das bereits erledigt hat, kann die Meldung überprüfen und gegebenenfalls eine neue Erklärung abgeben“, berichtet Ofenauer über die rechtliche Situation. Die Verbesserungen im Detail: • Berücksichtigung der schnellsten an Stelle der kürzesten Straßenverbindung bei Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln • Primäre Berücksichtigung von Park & Ride-Anlagen in der Nähe • Bevorzugte Berücksichtigung von Massenbeförderungsmitteln gegenüber Park & Ride-Kombinationen bei geringem Zeitunterschied • Ergänzung einer Regelung für Fälle, in denen der Pendlerrechner nicht anwendbar ist oder kein Ergebnis liefert • Verschiebung des Abgabetermins des Antragsformulars beim Arbeitgeber auf 30. September 2014 • Übergangsregelungen für jene, die bereits einen Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgegeben haben

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